EINTRITT – Evangelisch werden
Wer zu einer christlichen Kirche gehören will, muss getauft sein. Wenn Sie bereits getauft sind, dann braucht dies nicht wiederholt zu werden. Sollten Sie noch nicht getauft sein, dann wird Ihre Pfarrerin/Ihr Pfarrer Sie gerne taufen. Der Taufe geht üblicherweise ein Gespräch über den christlichen Glauben evangelischer Prägung voraus.
Jeder und jede kann nur einer Kirche bzw. Religionsgemeinschaft angehören. Sie können in die Evangelische Kirche A.B. (evangelisch-lutherisch) oder in die Evangelische Kirche H.B. (evangelisch-reformiert) eintreten. Wenn Sie also Mitglied einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft sind, müssen zuerst aus dieser austreten. Der Austritt erfolgt auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Bitte nehmen Sie dafür Ihre Taufbescheinigung und Ihren Meldezettel mit. Sollten Sie Ihre Taufbescheinigung nicht zur Hand haben, sind auch andere Nachweise wie etwa Kirchenbeitragsvorschreibungen, Bescheide oder Zahlscheine über den Kirchenbeitrag ausreichend.
Nun ist der Weg frei, um evangelisch zu werden! Nehmen Sie Kontakt zu Pfarrer Alexander Lieberich auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Er wird mit Ihnen alles Weitere für den Eintritt in die Evangelische Kirche besprechen.
AUSTRITT
Für manche Gemeindemitglieder stellt sich möglicherweise die Frage: „Wozu brauche ich die Kirche und was bedeutet sie mir?“ Oftmals kommt dieser Gedanke auf, wenn die Kirchenbeitragsvorschreibung zugestellt wird. Bevor jedoch übereilte Entscheidungen getroffen werden, sollte man sich über die Konsequenzen im Klaren sein. Diese hat Herr Pfarrer Meißner aus der Pfarrgemeinde Neukematen sehr gut formuliert:
Kirchenaustritt – und die sehr persönlichen Folgen
Jedes Jahr verlieren wir einige Personen durch Kirchenaustritt. Dieser Schritt hat ganz persönliche Folgen. Was manchen anfangs lockt: Mit dem Austritt erlischt meine Kirchenbeitragspflicht. Letzte noch aus- stehende Beträge sind aber noch zu bezahlen.
Die Mitgliedschaft in der Evang. Kirche wird durch die Taufe bzw. den Eintritt erworben. Jetzt, mit dem Austritt, verliere ich mein anerkanntes Religionsbekenntnis.
Mit dem Datum des Austritts bin ich für den Staat Österreich nicht mehr „Evang. AB“, sondern „o.r.B.“ (ohne religiöses Bekenntnis). Auch für die Kirche. Ich verliere alle Pflichten in meiner Kirche, aber auch alle Rechte. Ich verliere z. B. das Recht, Pate zu sein.
Darum: Wer die Kirche verlässt, sollte sachlicher Weise die Eltern seines Patenkindes darüber informieren. Denn bei bereits übernommenen Patenschaften erlischt mein Patenamt an meinem Patenkind. Eltern können dann Ersatz-Paten im Taufbuch nachtragen lassen. Ich verliere das aktive und das passive Wahlrecht in meiner Evangelischen Kirche. Diesem mit dem Kirchenaustritt ausgedrückten Wunsch zollt die Kirche Respekt und entspricht ihm. Praktisch bedeutet das:
Alle kirchlichen Kasualien wie Taufe, kirchliche Trauung und kirchliches Begräbnis werden nicht an mir vollzogen. Denn gerade im Todesfall kann ich mich nicht mehr wehren. Und so wird der Kirchenaustritt als letzter Wille akzeptiert.
Darum: Bitte ehrlich mit dem eigenen Kirchenaustritt umgehen!
Wer aus der Kirche austritt, der sollte fairer Weise seinen Dienstgeber und seine nächsten Angehörigen darüber informieren. Ebenso die Wohnsitzgemeinde. Es sollte auch geklärt werden, wie im Fall eines Ablebens das Begräbnis verlaufen soll.
Sehr oft sind die Angehörigen über den Austritt nicht informiert worden. Die von Trauer betroffenen An- gehörigen sollen dann Entscheidungen treffen, die zu treffen sie in diesen schmerzvollen Stunden völlig überfordern.
Hier ist eine schriftliche Absichtserklärung für die Hinterbliebenen hilfreich, wie sie dem Willen des Verstorbenen entsprechend den Begräbnisablauf zu regeln haben (logischer Weise, dem Austrittswillen entsprechend, ohne Kirche und Pfarrer).
Denn durch den vollzogenen Austritt ist jedem Pfarrer das Recht durch den Ausgetretenen abgesprochen worden, ein kirchliches Begräbnis durchzuführen. Und diesen Willen eines verstorbenen Nicht-Gemeindegliedes möchte jeder Pfarrer respektieren.
Die Taufe aber bleibt für Ausgetretene weiterhin gültig. Doch scheint sie mir dann wie eine wunderschöne Blume zu sein, der die Wurzeln abgeschnitten werden…
Bevor jemand die Wurzeln abschneidet – wäre es sinnvoll, noch ein Gespräch mit einem Gemeindeverantwortlichen zu suchen. Vielleicht lässt sich damit eine oft vorschnell gefasste Entscheidung vermeiden!
Pfarrer Andreas Meißner
Mit Erlaubnis aus dem Gemeindeblatt der evangelischen Gemeinde A.B. Neukematen entnommen (Gemeindeblatt Neukematen – Folge 124, Seite 4)